Hallo,
gerade bin ich mir etwas unsicher.
Der Sohn meiner Großtante ist 1917 geboren und 1940 gefallen. Dessen Vater starb bereits in den 50ern und meine Großtante 1984
Dieser Sohn hatte keine Kinder und war unverheiratet. Seine Geburt war noch vor der Hochzeit meiner Großtante. Die Sterbeurkunde liegt mir vor.
Laut Standesamt müsste ich 110 Jahre warten bis die Geburtsurkunde Archivgut wird und ich davon eine Kopie erhalte.
Allerdings habe ich im Hinterkopf, das ein "berechtigtes Interesse" ausreicht, wenn alle beteiligten Personen bereits seit 30 Jahren verstorben wären.
Bei der Geburtsurkunde wäre das Kind und die Eltern die beteiligten Personen.
Andererseits ist das eines meiner "wichtigsten" Standesämter und ich will es mir nicht verscherzen wenn ich zu sehr auf Paragraphen bestehe.
Oder wie seht Ihr das?
Muss ich noch 10 Jahre warten oder hätte ich prinzipiell jetzt schon Anspruch darauf?
Vielen Dank schon mal für Eure allzeitige tolle Hilfe,
Jürgen
gerade bin ich mir etwas unsicher.
Der Sohn meiner Großtante ist 1917 geboren und 1940 gefallen. Dessen Vater starb bereits in den 50ern und meine Großtante 1984
Dieser Sohn hatte keine Kinder und war unverheiratet. Seine Geburt war noch vor der Hochzeit meiner Großtante. Die Sterbeurkunde liegt mir vor.
Laut Standesamt müsste ich 110 Jahre warten bis die Geburtsurkunde Archivgut wird und ich davon eine Kopie erhalte.
Allerdings habe ich im Hinterkopf, das ein "berechtigtes Interesse" ausreicht, wenn alle beteiligten Personen bereits seit 30 Jahren verstorben wären.
Bei der Geburtsurkunde wäre das Kind und die Eltern die beteiligten Personen.
Andererseits ist das eines meiner "wichtigsten" Standesämter und ich will es mir nicht verscherzen wenn ich zu sehr auf Paragraphen bestehe.
Oder wie seht Ihr das?
Muss ich noch 10 Jahre warten oder hätte ich prinzipiell jetzt schon Anspruch darauf?
Vielen Dank schon mal für Eure allzeitige tolle Hilfe,
Jürgen
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