Unterhaltszahlungen

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  • BOR
    Erfahrener Benutzer
    • 24.06.2016
    • 2023

    Unterhaltszahlungen

    Hallo Forschergemeinde,

    ich habe folgenden Fall:
    unehelich 1937 geborene Frau aus Bonn,
    in der Geburtsurkunde taucht kein Vater auf,
    nachweislich wurde aber ein Unterhalt gezahlt.

    Ist es möglich, das die Vaterschaft später anerkannt wurde?
    Gibt es Quellen wo so etwas zurückverfolgt werden kann?
    Etwa das Jugendamt oder ähnliches?

    Schon mal vielen Dank vorab und
    viele Grüße
    Torsten
    Viele Grüße
    Torsten

    Ständige Suche:
    Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
    Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
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  • Sahanya
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2013
    • 236

    #2
    Hallo Torsten,

    wenn die Vaterschaft später anerkannt wurde, wurde dies eigentlich als Randvermerk auf die Geburtseintragung dazugeschrieben und war fortan auf jeder ausgestellten Geburtsurkunde sichtbar. Bei Anforderung der Abschrift aus dem Geburtenregister sieht man entsprechend den Randvermerk und zwar mit Datum und Ursache (z.B. Anerkennungsformular, Gerichtsurteil).
    Ob das in den 1930ern und 40ern auch so war, weiß ich nicht genau, ich würde aber davon ausgehen.

    Was die Zahlungen angeht, kommt es natürlich drauf an, warum der potentielle Vater gezahlt hat. Vielleicht war es nicht direkt Unterhalt, sondern eher Schweigegeld, dass die Mutter nichts über den Vater erzählt - das wäre schwierig nachzuverfolgen. Sollte er beispielsweise von einem Gericht dazu verurteilt worden sein, dann gäbe es Prozessunterlagen - soweit erhalten und soweit erschlossen. Sicherlich auch schwer zu finden.

    Ich habe mal versucht bei einem Ahnen, der sehr früh beide Elternteile verlor, Unterlagen zur Vormundschaft zu finden - aber davon hat nichts den Krieg überstanden.

    Was wirklich konstruktives fällt mir da leider nicht ein....

    Gruß Sahanya

    Kommentar

    • BOR
      Erfahrener Benutzer
      • 24.06.2016
      • 2023

      #3
      Unterhaltszahlungen 1937 ff

      Hallo,

      also auf der Geburtsurkunde ist nichts vermerkt.
      Diese Frau hat aber laut eigener Aussage sowohl den leiblichen Vater
      einmal getroffen und weiß von Zahlungen. Natürlich muss das nicht heißen
      das die Zahlungen auch auf einer rechtlichen Basis standen.
      Ich werde jetzt erstmal versuchen den Kindsvater über seine Sterbeurkunde
      dingfest zu machen, er kam vermutlich nicht aus Bonn sondern asu dem
      Mainzer Raum.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Torsten
      Viele Grüße
      Torsten

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      Kommentar

      • Sahanya
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2013
        • 236

        #4
        Hallo Torsten,

        vielleicht hilft es ja auch, für diesen Fall mal das Kirchenbuch zu konsultieren. Womöglich steht dort was anderes bzw. mehr als in den behördlichen Unterlagen. Im Verhältnis zum Pfarrer wurde u.U. was erwähnt und man weiß nie, was der dann draus gemacht und aufgeschrieben hat.

        Wünsche viel Erfolg bei der Suche.

        Gruß,

        Sahanya

        Kommentar

        • Wolfg. G. Fischer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.06.2007
          • 4915

          #5
          Zitat von Sahanya Beitrag anzeigen
          Wenn die Vaterschaft später anerkannt wurde, wurde dies eigentlich als Randvermerk auf die Geburtseintragung dazugeschrieben und war fortan auf jeder ausgestellten Geburtsurkunde sichtbar.
          Hallo,

          meine Mutter wurde im März 1932 unehelich geboren und ihr Vater hat sie im Mai 1932 anerkannt. Trotzdem war er in ihrer Geburtsurkunde nicht nachgetragen.

          Ich habe dies dann 50 Jahre später veranlasst.

          Theorie und Praxis klaffen halt mitunter auseinander.

          Mit besten Grüßen
          Wolfgang

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