Sterbeurkunde des Großonkels für mich zugänglich?

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  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2547

    Sterbeurkunde des Großonkels für mich zugänglich?

    Der Bruder des Großvaters väterlicherseits, ist 1923 geboren und entweder in den späten 1970er oder den frühen 1980er Jahren - mit Sicherheit nach meinem Großvater (1927-1978) gestorben.

    Soweit ich weiß, gibt es direkte Nachkommen, einen Sohn und eine Tochter. Weitere Nachfahren sind mir nicht bekannt.

    Besteht die Möglichkeit bei einer Nachfrage am Standesamt und/oder bei der Kirche, die Kopie der Sterbeurkunde (und/oder die Kopie der Geburtsurkunde) zu erhalten? Oder kommt mir das rechtlich nicht zu?

    Wie ist das mit der Schutzfrist?

    Eventuell könnte ich die Geburts- und Sterbedaten auf dem Grabstein, so vorhanden, nachsehen, allerdings werden dort vermutlich nur die Jahreszahlen und nicht die genauen Monate und Tage stehen.

    Was meint ihr dazu?

    Danke im Voraus für jegliche Hilfe.
    Zuletzt geändert von Andrea1984; 30.03.2017, 22:49. Grund: Infos ergänzt
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
  • mcrichvienna
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2016
    • 820

    #2
    Kerze

    Hi Andrea,

    Die Amtshelferseite der Stadt Wien sagt dazu Folgendes:

    Folgende Personen können Personenstandsurkunden bestellen (soweit kein schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht):
    • Die beurkundete Person selbst
    • Ehepartnerinnen und Ehepartner
    • Eingetragene Partnerinnen und Partner
    • Vorfahren und Nachkommen in gerader Linie (Geschwister oder entferntere Verwandte haben keinen Anspruch auf Urkundenausstellung)

    Die Schutzfristen in Österreich sind:
    • Geburten: 100 Jahre seit Eintragung
    • Eheschließungen: 75 Jahre
    • Sterbefälle: 30 Jahre

    >>> siehe dazu auch PStG 2013, § 52 (5)

    Grabanlage/Grabstein:

    Ich hatte mit dieser Vorgehensweise bereits 2x Erfolg: postcount=2791
    .
    .
    Liebe Grüße, Richard
    .
    Zuletzt geändert von mcrichvienna; 31.03.2017, 08:22.

    Kommentar

    • Andrea1984
      Erfahrener Benutzer
      • 29.03.2017
      • 2547

      #3
      @Richard

      "Vorfahren und Nachkommen in gerader Linie (Geschwister oder entferntere Verwandte haben keinen Anspruch auf Urkundenausstellung)
      Die Schutzfristen in Österreich sind:
      Geburten: 100 Jahre seit Eintragung
      Eheschließungen: 75 Jahre
      Sterbefälle: 30 Jahre"

      Dann wäre es also für mich möglich, rechtlich, an die entsprechenden Daten heranzukommen, gegen einen eventuellen Kostenbeitrag, den ich gerne ersetze, das ist doch selbstverständlich.

      Danke für die Info. Ich freue mich sehr darüber.
      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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