Nachlassregelung 1653 (3)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 922

    [gelöst] Nachlassregelung 1653 (3)

    Quelle bzw. Art des Textes: Nachlassregelung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1653
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Strassburg
    Namen um die es sich handeln sollte: Fügner


    Und nun der letzte Teil. es fehl nicht mehr viel.
    Danke Gruß Harald

    lauten Capitalis und davon seit...verschinen Weihmachts?
    ….............. und ,die in obligation... consti-
    tuirte Hypothec gebühre: Als daß Iren
    theil sich der d.. seiner seits angetauschte, Gerechtig-
    keit seines Gefallens Zu bedienen und Zu gebrauchen
    gebraucht, befugt, Auch die Fügnerische ehrenbesagte
    H[err] Ameyster Wenckher, über der vertauschte
    Capitalie, Rechtlich Gebühre nach, Zu gewährn beschul-
    dig sein solle, Inmaß dann beyde Part[en] diß Tausch
    mit dem darüber gelaystet ….: und Handverspruch
    bekräfftigt haben, Irdweder seits ohne einige argelist
    und gefährdte. Act. 20. Marty a[nno] 1653.
    Angehängte Dateien
  • katrinkasper

    #2
    Guten Tag,

    1 jüngst
    Weihnachten
    2 verfallene
    Maszahl
    obligationibus
    3 gebühren
    4 der,
    7 deren
    vertauschen
    8 DAS BE- IST GESTRICHEN
    10. (mündlich)
    11. jedwederer
    12. Tag = 10.?

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 922

      #3
      Danke Katrin

      Gruß Harald

      Kommentar

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