Was tun wenn ein Elternteil adoptiert ist?

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  • pippimiez
    Benutzer
    • 25.09.2016
    • 54

    Was tun wenn ein Elternteil adoptiert ist?

    Hallo liebe Ahnenforscher,

    mein Vater ist adoptiert und ich kenne deshalb nur den Namen seiner leiblichen Mutter, kein Geburtsdatum. Ich habe durch glückliche Umstände ihr Todesdatum erfahren.
    Der Name meines leiblichen Großvaters ist mir und meinem Vater unbekannt, soll aber angeblich im Geburtsregister vermerkt sein.

    Eine Anfrage meinerseits nach dem Auszug aus dem Geburtsregister für den Eintrag meines Vaters wurde mit Vermerk auf die Gesetzteslage abgelehnt.
    Mein Vater möchte den Namen seines Vaters nicht erfahren und war bisher nicht bereit den Auszug anzufordern. Ob er seine Meinung irgendwann noch ändert, kann ich nicht einschätzen.
    Es fällt mir sehr schwer mit der Situation umzugehen, da ich sehr, sehr gerne wissen möchte wer mein leiblicher Großvater ist bzw war. Außerdem würde ich gerne noch Menschen finden, die ihn persönlich gekannt haben und mir sagen können was er für ein Mensch war, aber wenn ich warten muss, bis mein Vater gestorben ist (trauriger Gedanke ), habe ich sehr wenig Hoffnung das dann noch so jemand lebt.

    Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der ähnliche Probleme hat und mir helfen kann, wie ich damit umgehen soll.

    Ich hatte überlegt, ob ich wenigstens den Sterbeeintrag meiner Großmutter und darüber dann den Geburtseintrag anfordern darf
    Bin nur total unsicher, wie da die Rechtslage ist. Wenn ich den Gesetztestext richtig verstehe, sollte doch nur der Eintrag meines Vaters, da er adoptiert wurde gesperrt sein für alle außer ihm und den Eltern?
    Und da ich mit meiner leiblichen Großmutter ja direkt verwandt bin, dürfte ich ihren Sterbeeintrag anfordern, auch wenn die 30 Jahre noch nicht vorbei sind?



    Ich danke schonmal.

    Viele Grüße,
    Nicole
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    Meine Ahnen:
    Raum Böhmen/Sachsen: Greif, Seidel, Hölzel, Wokatsch, Hausschild, Müller, Strohbach, Strobach, Marschner, Heinze, Hentschel, Hähnel, Beckert, Kretschmer, Tritschel, Frenzel, Helt, Walter, Elstner, Lauermann, Höfer, Kloß, Franze, Dietrich, Paul, Zimmer, Eiser, Rösler, Reichelt, Mann, Böhm
  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 4917

    #2
    Zitat von pippimiez Beitrag anzeigen
    Und da ich mit meiner leiblichen Großmutter ja direkt verwandt bin, dürfte ich ihren Sterbeeintrag anfordern, auch wenn die 30 Jahre noch nicht vorbei sind?
    Hallo Nicole,

    durch die Adoption des Vaters bist Du nach dem Gesetz mit Deiner leiblichen Großmutter eben nicht mehr verwandt, deswegen hattest Du ja keinen Erfolg.

    LG Wolfgang

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    • Rieke
      Erfahrener Benutzer
      • 13.02.2012
      • 1290

      #3
      Hallo Nicole,

      Weißt Du, ob Dein Vater seine eigene Geburtsurkunde in seinen Unterlagen hat? Eigentlich ist es doch so, daß normalerweise jeder Mensch diese zur Hand hat, man braucht sie ja für die Beantragung von Personalpapieren (Paß, Personalausweis). Ist diese Geburtsurkunde dann nach seiner Adoption neu mit den Namen seiner Adoptiveltern ausgestellt worden?

      Besteht eine Chance, daß Du noch einmal in aller Ruhe mit Deinem Vater redest und ihm Deine Gründe erklärst, oder sind die Fronten schon total verhärtet?

      Liebe Grüße
      Rieke
      Meine Spitzenahnen....
      waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

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      • pippimiez
        Benutzer
        • 25.09.2016
        • 54

        #4
        Hallo Rieke,

        mein Vater hat zwei oder drei Geburtsurkunden, auf denen steht aber nur der Name seiner leiblichen Mutter, ohne Geburtsdatum, ansonsten stehen da nur seine Adoptiveltern drauf.
        Ich habe am Wochenende nochmal mit ihm gesprochen, evtl fordert er für mich die Unterlagen seiner Mutter an. Ich hoffe zumindest, dass er dazu berechtigt ist?!
        Aber bei seinem Vater sehe ich schwarz. Ich bin sehr behutsam, habe ihm meine Beweggründe schon erklärt. Ich kann ihn schon verstehen, er hat seinen Vater nie kennen gelernt, hat den Namen seines Vaters noch nie gehört. Wohingegen sein Adoptivvater immer für ihn da war.
        Ich hatte ihm auch schon vorgeschlagen er fordert die Unterlagen an und schickt sie ungeöffnet an mich weiter und ich sage ihm den Namen nicht, um das Problem sozusagen zu umgehen. Aber so ganz überzeugt war er leider nicht.

        Mal sehen ob er mir meinen Wunsch irgendwann doch noch erfüllt.

        Grüße, Nicole
        Meine Ahnen:
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        • Rieke
          Erfahrener Benutzer
          • 13.02.2012
          • 1290

          #5
          Hallo Nicole,

          Leider bin ich mit den rechtlichen Aspekten nicht sehr vertraut, also wer nach einer Adoption mit wem rechtlich verwandt im Sinne des Personenstandsgesetzes ist und wer nicht, so daß ich dazu gar nichts sagen kann. Habe aber noch Fragen, weil mir ein paar Sachen nicht klar sind.

          Der Name meines leiblichen Großvaters ist mir und meinem Vater unbekannt, soll aber angeblich im Geburtsregister vermerkt sein.
          Ich hab das jetzt wohl nicht richtig verstanden; in wessen Geburtsregister soll der Name vermerkt sein? Ich nehme an, daß es sich um das Register für die (uneheliche) Geburt handelt, wo die leibliche Mutter (also Deine biologische Großmutter) vermerkt ist?

          Diese leibliche, aber (nicht mehr rechtliche) Großmutter ist schon verstorben, richtig?

          Mit der Geburtsurkunde Deines Vaters, wo die leibliche Mutter vermerkt ist, müßtest Du eigentlich theoretisch Deine direkte Nachkommenschaft nachweisen können, oder? Auf welche Rechtsgrundlage hat sich die ursprüngliche Auskunftsverweigerung gestützt?

          Das ist ein interessanter Fall und ich wünschte, ein paar andere Benutzer des Forums mit mehr praktischer Erfahrung würden sich einbringen....

          Vielleicht solltest Du Dir bei einem Anwalt, der sich auf Familienrecht spezalisiert hat, mal Rat einholen.


          Liebe Grüße
          Rieke
          Meine Spitzenahnen....
          waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

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          • pippimiez
            Benutzer
            • 25.09.2016
            • 54

            #6
            Zitat von Rieke Beitrag anzeigen
            Ich hab das jetzt wohl nicht richtig verstanden; in wessen Geburtsregister soll der Name vermerkt sein? Ich nehme an, daß es sich um das Register für die (uneheliche) Geburt handelt, wo die leibliche Mutter (also Deine biologische Großmutter) vermerkt ist?
            Ganz genau weiß ich es auch nicht. Mein Vater sagt, auf seiner Geburtsurkunde stehen nicht alle Daten drauf. Ihm wurde als Kind und Jugendlicher gesagt, dass der Vater bekannt ist und von seiner leiblichen Mutter im Geburtsregister angegeben wurde, evtl nachgetragen.
            Angeblich gab es irgendwann mal Unterhaltforderungen seitens des Jugendamtes (oder so) gegen den leiblichen Vater, der dann angeblich in den Westen geflüchtet sein soll und von dort als verstorben gemeldet wurde. All diese Infos sind mündliche Überlieferungen, Wahrheitsgehalt ungewiss.

            Zitat von Rieke Beitrag anzeigen
            Diese leibliche, aber (nicht mehr rechtliche) Großmutter ist schon verstorben, richtig?
            Ja, sie ist 1990 verstorben. Da war ich gerade 1,5 Jahre alt

            Zitat von Rieke Beitrag anzeigen
            Mit der Geburtsurkunde Deines Vaters, wo die leibliche Mutter vermerkt ist, müßtest Du eigentlich theoretisch Deine direkte Nachkommenschaft nachweisen können, oder? Auf welche Rechtsgrundlage hat sich die ursprüngliche Auskunftsverweigerung gestützt?
            Mir wurde die Auskunft über den Eintrag meines Vaters aus dem Geburtenregister verweigert, mit dem Verweis auf
            § 63 Benutzung in besonderen Fällen (Personenstandsgesetz)


            (1) Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden. Diese Beschränkung entfällt mit dem Tod des Kindes; § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

            Also, alles rechtens.
            Deshalb frage ich mich eben, ob ich stattdessen die Einträge meiner leiblichen Großmutter bekommen dürfte?

            Grüße,
            Nicole
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            • Tunnelratte
              Erfahrener Benutzer
              • 10.03.2014
              • 726

              #7
              Zitat von pippimiez Beitrag anzeigen
              Deshalb frage ich mich eben, ob ich stattdessen die Einträge meiner leiblichen Großmutter bekommen dürfte?
              erken
              Spätestens dann ab 2020, wenn diese Einträge Archivgut werden
              wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt

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              • Mats
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2009
                • 3391

                #8
                Hallo Nicole,

                wenn Du mit der Forumssuche einmal nach Themen suchst, in denen das Wort "Adoption" im Titel vorkommt, werden Dir ein paar Themen angezeigt.

                2 für Dich eventuell interessante Links wären z.B.

                Hallo ihr Lieben, heute habe ich einen derben Rückschlag hinnehmen müssen. Ich war beim Standesamt, um mir eine Abschrift des Geburtseintrages meiner Großmutter zu bestellen - diesen bekomme ich aber nicht! Da mein Vater schon als Minderjähriger adoptiert wurde, sei, laut Standesbeamtin, die Verwandtschaft zur

                Hallo! Ich habe die Abstammungsurkunde meiner Urgroßmutter vom Standesamt Halle bekommen, nun steht da aber leider nicht sehr viel. Und ich fragte nach, ob evtl. noch mehr Einträge über die leibliche Mutter zu finden seien. Die Antwort kam: "Deren Namen können Sie aus der Abstammungsurkunde entnehmen. Weitere Daten gehen


                Du könntest also mit Verweis auf das genannte Urteil erneut versuchen, Auskunft über Deine leibliche Großmutter zu bekommen. Sonst musst Du warten, bis die 30 Jahre abgelaufen sind, dann kannst Du eine Kopie aus dem Sterberegister beantragen.

                Um Informationen über Deinen leiblichen Großvater zu bekommen, brauchst Du eine Abschrift aus dem Geburtsregister vom Geburtseintrag Deines Vaters. Diese Abschrift ersetzt die alte Abstammungsurkunde und kann nur von Deinem Vater oder seinen gesetlichen Vertretern angefordert werden.

                Es führt also kein Weg an Deinem Vater vorbei.
                Ich würde dran bleiben und behutsam weiter nachfragen.
                Vielleicht akzeptiert er es irgendwann, wenn Du es weißt und ihm nicht sagst.

                Grüße aus OWL
                Anja
                Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                also ist heute der richtige Tag
                um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                Dalai Lama

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                • pippimiez
                  Benutzer
                  • 25.09.2016
                  • 54

                  #9
                  Rückschlag

                  Ich wollte mal den neuen Stand durchgeben.
                  Habe mich an das Bahnarchiv in Berlin gewandt, da meine leibliche Oma zeitlebens bei der Bahn gearbeitet hat.
                  Als nach ein paar Tagen eine email kam mit der Bitte um meine Anschrift, hab ich mir schon Hoffnung gemacht. Leider kam dann wenige Tage später der Brief mit der Nachricht, dass keine Unterlagen über meine Oma exisitieren.
                  Da meine Oma 1990 gestorben ist und das Archiv ja vor allem für Rentenansprüche geführt wird, nehme ich mal an, dass die Unterlagen direkt nach der Wende bei der Archivzusammenführung vernichtet wurden

                  Naja, es ist nicht zu ändern.

                  Ich habe auch nochmal an das Standesamt geschrieben und diesmal um Auskunft über meine Großmutter gebeten.
                  Bisher habe ich noch keine Antwort. Ich hoffe das ist ein gutes Zeichen.
                  Vielleicht muss das intern noch diskutiert werden, ob sie mir die Daten geben dürfen oder nicht? Hatte in der Mail extra auf das Recht auf das Wissen der Herkunft hingewiesen.

                  Es bleibt also spannend.
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                  Meine Ahnen:
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                  • pippimiez
                    Benutzer
                    • 25.09.2016
                    • 54

                    #10

                    Merken
                    Zuletzt geändert von pippimiez; 16.11.2016, 11:09.
                    Meine Ahnen:
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                    • pippimiez
                      Benutzer
                      • 25.09.2016
                      • 54

                      #11
                      Standesamt lehnt Auskunft ab

                      Letzte Woche kam die Antwort vom Standesamt bezüglich der Anfrage über Auskunft über meine leibliche Großmutter. Ich habe den Text mal rein kopiert.


                      "die Erteilung von Personenstandsurkunden, die leibliche Mutter Ihres Vaters betreffend, ist an Sie nicht möglich. Wie bereits mitgeteilt, gehören Sie nicht zu dem gem. § 62 Personenstandsgesetz berechtigten Personenkreis, da mit einer Adoption in der Regel das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten erlischt.
                      Ein rechtliches Interesse i.S. des § 62 Abs. 1 Satz 3 Personenstandsgesetz, z. B. auf Kenntnis der eigenen Abstammung kann nur das adoptierte Kind selbst geltend machen.
                      Nach Ablauf der Fortführungsfristen des Standesamtes gem. § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (Geburtseinträge 110 Jahre/Sterbeeinträge 30 Jahre) werden Personenstandseinträge Archivgut und unterliegen den Benutzungsvorschriften des Archivrechts."


                      Bin natürlich total enttäuscht. Beim Archiv der Bahn existieren keine Unterlagen mehr, das Standesamt verweigert die Auskunft



                      Ich wüsste jetzt nur zu gerne, ob das Standesamt mit seiner Einschätzung Recht hat? Oder wäre es für mich sinnvoll mal einen Anwalt hinzuziehen um die genaue Rechtslage zu klären?



                      VG,
                      Nicole
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                      Meine Ahnen:
                      Raum Böhmen/Sachsen: Greif, Seidel, Hölzel, Wokatsch, Hausschild, Müller, Strohbach, Strobach, Marschner, Heinze, Hentschel, Hähnel, Beckert, Kretschmer, Tritschel, Frenzel, Helt, Walter, Elstner, Lauermann, Höfer, Kloß, Franze, Dietrich, Paul, Zimmer, Eiser, Rösler, Reichelt, Mann, Böhm

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                      • Mats
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2009
                        • 3391

                        #12
                        Hallo pippimiez,

                        ich glaube, das lohnt nicht.
                        Sie haben ja darauf hingewiesen, daß Dein Vater diese Auskünfte bzw. Kopien beantragen kann. Zudem könntest Du spätestens 2021 eine Kopie aus dem Sterberegister für Deine Großmutter beantragen.

                        Ich fürchte, das gerichtlich durchsetzen zu wollen, würde länger dauern mit ungewissem Ausgang.

                        An Deinem Vater führt also kein Weg vorbei.
                        Mindestens eine schriftliche Vollmacht bräuchtest Du von ihm.

                        Grüße aus OWL
                        Anja
                        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                        also ist heute der richtige Tag
                        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                        Dalai Lama

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                        • anika
                          Erfahrener Benutzer
                          • 08.09.2008
                          • 2631

                          #13
                          Was tun wenn ein Elterteil

                          Hallo
                          Hast du schon versucht andere Quellen aus zu schöpfen?

                          Du hast ja ihr Sterbedatum, weist du in welchem Ort sie lebte?
                          Ebenso, gab es eine Todesanzeige in der Zeitung?
                          Wenn sie 1990 verstarb könnten noch Unterlagen beim zuständigen Friedhofsamt vorliegen.

                          anika
                          Ahnenforschung bildet

                          Kommentar

                          • Acanthurus
                            Erfahrener Benutzer
                            • 06.06.2013
                            • 1657

                            #14
                            Hallo,

                            ich denke, dass Nicht-Adoptierte Verständnis für die Befindlichkeiten von Adoptierten aufbringen sollten. Die Stellungnahme ist meines Ermessens korrekt und sollte akzeptiert werden. Ahnenforschung sollte IMHO nicht gegen den Willen unmittelbar Betroffener und damit ggf. gegen deren Vergangenheitsbewältigung durchgeführt werden (naheliegende Frage: „Warum will mein Vater keine weiteren Informationen.“).

                            Amen.

                            A.

                            Kommentar

                            • dorsch
                              Erfahrener Benutzer
                              • 24.12.2011
                              • 295

                              #15
                              Zitat von pippimiez Beitrag anzeigen
                              Letzte Woche kam die Antwort vom Standesamt bezüglich der Anfrage über Auskunft über meine leibliche Großmutter. Ich habe den Text mal rein kopiert.


                              "die Erteilung von Personenstandsurkunden, die leibliche Mutter Ihres Vaters betreffend, ist an Sie nicht möglich. Wie bereits mitgeteilt, gehören Sie nicht zu dem gem. § 62 Personenstandsgesetz berechtigten Personenkreis, da mit einer Adoption in der Regel das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten erlischt.
                              Ein rechtliches Interesse i.S. des § 62 Abs. 1 Satz 3 Personenstandsgesetz, z. B. auf Kenntnis der eigenen Abstammung kann nur das adoptierte Kind selbst geltend machen.
                              Nach Ablauf der Fortführungsfristen des Standesamtes gem. § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (Geburtseinträge 110 Jahre/Sterbeeinträge 30 Jahre) werden Personenstandseinträge Archivgut und unterliegen den Benutzungsvorschriften des Archivrechts."


                              Bin natürlich total enttäuscht. Beim Archiv der Bahn existieren keine Unterlagen mehr, das Standesamt verweigert die Auskunft



                              Ich wüsste jetzt nur zu gerne, ob das Standesamt mit seiner Einschätzung Recht hat? Oder wäre es für mich sinnvoll mal einen Anwalt hinzuziehen um die genaue Rechtslage zu klären?



                              VG,
                              Nicole
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                              Hallo, pippimiez,

                              wann wurde dein Vater denn adoptiert?

                              Die oben hervorgehobene Aussage gilt für Adoptionen nach heutigem Recht. In den 70er Jahren gab es unter der Regierung Schmidt eine Gesetzesreform, die zum heutigen Zustand führte. Seitdem heißt die Formel für Adoption "Annahme als Kind". Davor hieß sie "Annahme an Kindes Statt", was ja nicht ganz dasselbe ist, und tatsächlich blieb das adoptierte Kind Mitglied seiner Ursprungsfamilie, erkennbar u.a. an den erbrechtlichen Auswirkungen, nämlich Erbberechtigung nach dem Tod der leiblichen Mutter, nicht aber nach dem Tod der Adoptiveltern. (Das heißt, nicht automatisch, nur durch eine entsprechende testamentarische Verfügung.)

                              Sollte die Adoption deines Vaters so lange zurück liegen, dass sie unter die alte gesetzliche Regelung fällt (§ 1741 bis 1772 BGB a.F. BGB), wäre seine - und damit auch deine - Verwandtschaft zur Ursprungsfamilie nie erloschen und dir müsste Auskunft erteilt werden.

                              Das alles gilt natürlich nur für eine Adoption in der BRD; das DDR-Recht kenne ich nicht.

                              Gruß
                              dorsch

                              Hier der Gesetzentwurf von 1975 mit vorangestellter Begründung:
                              Zuletzt geändert von dorsch; 17.11.2016, 01:23. Grund: Hinzufügung
                              „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

                              Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

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