Auswanderung/ Umzug von Deutschland nach Weißrussland 1928 und umgekehrt - welche Formalitäten?

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  • U Michel
    Erfahrener Benutzer
    • 25.06.2014
    • 680

    Auswanderung/ Umzug von Deutschland nach Weißrussland 1928 und umgekehrt - welche Formalitäten?

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1927-1940
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: von Deutschland aus Neustettin - nach Witebsk; Rückkehr von Weißrussland aus Witebsk - nach Deutschland Cottbus
    Konfession der gesuchten Person(en): evangelisch
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken):
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): in staatliche Archive in St.Petersburg, Witebsk, Minsk, Berlin, Cottbus, Pila/ Neustettin


    Liebe Forumsmitglieder,
    nachdem ich einen toten Punkt bei der Recherche zu meinen Familienangehörigen aus Witebsk bin frage ich nach, wie sich so ein Ereignis mit den bzw. über die amtlichen Behörden der Länder damals vollzog. Ein Umzug bzw. familiäre Auswanderung in ein anderes Land muss doch beantragt worden sein, die jeweiligen Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen sind mit Sicherheit dokumentiert und die Bewilligungen zur Ein/Ausreise amtlich kontrolliert geprüft worde.

    Wer könnte mir dazu noch weitergehende Tipps und Archive nennen, in denen ich in Deutschland oder auch in Russland/ Weißrussland noch nach den Unterlagen zur Ein/Ausreise suchen könnte?

    Gesucht werden die Unterlagen der Familie Lutoschka, welche von Neustettin, Königsstraße 16, nach Witebsk verzog im Zeitraum von ca. 1927 - 1928.
    Die Rückkehr aus Witebsk/Weißrussland nach Deutschland fand zwischen 1930 - ca. 1940 statt für zwei Familienmitglieder. Der Eintrag im Moskauer Melde-und Passregister von 1930 steht nur für ein Kind (Lutoschka, Vera Magda 1930) vermerkt. Der Vater von ihr, Alfred Lutoschka jedoch wurde nicht verzeichnet zur Ausreise, warum auch immer?!?

    Alfred Lutoschka arbeitete in St.Petersburg/ Leningrad 1912 - 1.8.1914, ab 1928 - ?? für eine Firma der Eisenbahnen (vermutlich für die Elektrifizierungen der Bahnen in Russland). Vielleicht besaß er nur eine befristete Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvisum? Wir wissen es nicht.

    LG Michel
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße aus Böhmen von
    Michel

    (Suche alles zum :
    FN Lutoschka und FN Rose in Lettland-Riga, Litauen, Wehlisch/ Russland, Witebsk/ Weißrussland, Berlin - Cottbus Niederlausitz - Wahrenbrück - Hamburg/ Deutschland und Neustettin/ Polen;
    FN Neddermeyer in S.Petersburg, Hann.Münden-Bonaforth,
    FN Müller, FN Räbiger, FN Oertel aus Reinswalde und Waltersdorf/ Sorau, der ehemeligen Neumark;
    FN Balzke aus der Niederlausitz

  • Lora
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2011
    • 1511

    #2
    Hallo Michel,
    hast Du schon im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes gesucht?

    Ich sehe in den von Dir angehängte Akten, dass die deutsche Reisepässe von Eltern waren gültig bis 1931. Also, wie war es damals in Russland...

    Das junge sozialistischen Land hatte zunächst Interesse am Aufbau wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit mit den westlichen Ländern, somit die sowjetische Regierung war gezwungen, die etablierten Normen des Völkerrechts zu halten. Bereits im Jahre 1918, während Brest-Litowsk Friedensvertrag, hat die deutsche Seite die Zustimmung von der sowjetischen Seite erreicht, dass nicht nur die Kriegsgefangenen haben eine Genehmigung zur Ausreise aus Russland erlangt, sondern auch alle andere Bürger mit der deutscher Staatsangehörigkeit, die in russ.Hoheitsgebiet gelebt haben...und auch alle Nachkommen der ehemaligen deutschen Auswanderer.
    In Brest-Litowsk unterzeichnet "deutsch-russischen Vereinbarung zusätzlich zu den Friedensvertrag" enthält ein besonderes Kapitel Nr. 6 Art.21 mit dem Titel "Забота о реэмигрантах"/ "Fürsorge für die Rückkehrer",
    welche gab das Recht vor, allen willigen, innerhalb von10 Jahren, seit der Ratifizierung des Friedensvertrags, in sein Heimatland zurückzukehren.

    Seit 1922 für die nationale Reisepässe von Ausländern, wurde zum ersten mal, ein Visum Pflicht.
    Freie Ausreise aus den ehemaligen UdSSR deutschen Einwanderern wurde nochmals bestätigt, durch die deutsch-sowjetischen Vertrag von 12.10.1925.
    Seit 1928 gab neue Regeln, mit viel Formalitäten. Jedoch, die Zeit bis 1930, gilt für alle Reisenden- als unproblematisch.

    Was ausländische Kinder betrifft, Weise und Halbweise, diese wurden vom Roter Kreuz begleitet, und nur !!! wenn von den Verwandten (in dem Fall- in Deutschland) eine Petition vorlag.

    Viele Grüße
    Lora
    Zuletzt geändert von Lora; 20.04.2015, 23:23.
    "Der Akzent unserer Heimat behalten wir in unserem Geist und in unserem Herzen wie in unserer Sprache".
    La Rochefoucauld

    Kommentar

    • Schwefelj
      Benutzer
      • 03.01.2016
      • 26

      #3
      Ich suche ebenfalls meine Vorfahren in Weiß-Russland bzw. im Gebiet von Brest-Litowsk. Angeblich soll es dort in Online-Archiv geben. Wie sind hier eure Erfahrungen?

      Kommentar

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