Vater aus dem Familienbuch austragen

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  • seitsche
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2007
    • 4

    Vater aus dem Familienbuch austragen

    Hallo, zusammen!

    Kann jemand mir Tipp geben, was zu tun ist, wenn im Familienbuch als Vater eine Person eingetragen ist, die eigentlich nicht der Vater ist und nicht als Vater stehen sollte, d.h. aus dem Familienbuch ausgetragen werden soll.
    Muß man das Ganze nur im Standesamt erledigen, oderß muß man ein Verfahren über Anwalt starten?
    Muß dann anstatt dieser Person eine andere (der tatsächliche Vater) eingetragen werden, oder nicht unbedingt?
    Und zuletzt, mit was für Kosten ist das Ganze verbunden?

    Wäre sehr dankbar, wenn jemand eine ähnliche Situation hatte und mir Rat und Tipp geben könnte.

    Danke

    Seitsche

  • #2
    RE: Vater aus dem Familienbuch austragen

    Hallo Seitsche,

    wie kommst Du darauf, dass eine als Vater beim Standesamt eingetragene Person nicht der Vater ist?

    Was sagt denn die Mutter dazu, die diese Person als Vater angegeben hat? Und die als Vater eingetragene Person?

    Kommentar

    • seitsche
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2007
      • 4

      #3
      RE: Vater aus dem Familienbuch austragen

      Genau von der Mutter wissen wir das, dass die Person, die im Familienbuch steht, nicht der Vater ist. Damals hat sie selber die Person als Vater angegeben, da er der Vater der restlichen 2 Kinder auch ist,wußte selber aber, dass er nicht der Vater des jungsten Kindes ist. Der Grund warum, weiß selber nur sie vielleicht / Angst, Schande, damit es nicht rauskommt, keine Ahnung../
      Kontakt mit diesem Mann vom Familienbuch hat sie und das Kind seit Jahren nicht. Also er kann nichts dazu sagen, ist und war nie der Vater. Wahrscheinlich würde selber das alles bestätigen.
      Auf jeden Fall die Mutter ist einverstanden, dass dieser Mann aus dem Familienbuch ausgetragen wird. Die Frage ist, wie das geht??

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      • liseboettcher
        • 26.03.2006
        • 696

        #4
        RE: Vater aus dem Familienbuch austragen

        Ich würde beim Standesamt der ausstellenden Stadtverwaltung nachfragen, wie das geht. Vielleicht ist der richtige Vater ja bereits im Geburtsregister eingetragen? Das Familienbuch hat doch eigentlich keine solche rechtliche Wirkung. Ich weiß nur, dass entweder der angegebene Vater klagen muss gegen das Kind oder das Kind, falls minderjährig vertreten durch Mutter oder Jugendamt. So war es vor 40 Jahren in der DDR. Da es sich um einen Fall von geschiedenen Eheleuten handelte, war es nicht schwierig. Der richtige Vater musste dann noch einmal bei dem Jugendamt? oder Standesamt erscheinen und das Kind anerkennen, so gab es eine neue Geburtsurkunde. Hier taucht die Frage auf, will der richtige Vater das Kind anerkennen? Es hängt heute doch immer allerhand davon ab - Unterhalt, Erbfall usw.Wünsche viel Erfolg Lise

        Kommentar

        • seitsche
          Neuer Benutzer
          • 26.09.2007
          • 4

          #5
          RE: Vater aus dem Familienbuch austragen

          Das Kind ist ein erwachsener Mann, braucht keinen Unterhalt, oder ähnliches.
          Der richtige Vater steht definitiv nirgendwo auf irgendwelchen Dokumenten.
          Deswegen ist es eigentlich egal, ob er als Vater eingetragen wird (Kontakt mit ihm besteht auch nicht). Keiner will was von ihm.
          Das einzige Problem, das aufterten könnte, ist, dass das erwachsene "Kind" für diese Person vom Familienbuch, den "Vater" verantworten müßte, im Fall seines Todes z.B. oder in einer Situation, wo die Kinder für die Eltern haften und zahlen sollen. Es ist bekannt in der Familie, dass der dokumentäre "Vater" eine unverantwortliche Persönlichkeit sein sollte, die sich um nix kümmert, mit Schulden lebt, auch wenn keiner weiß wo und wie, und eventuell diese Schulden von den Kindern weiter bezahlt werden müssen.
          Das möchte das Kind natürlich auf keinen Fall. Ganzes Leben keinen Vater gehabt, und auf einmal Schulden vom Vater zahlen! Vor kurzem fielen nämlich Kosten von der Oma, die verstorben ist, aber zumindest war sie wirklich die Oma, und man wußte warum man bezahlt, auch wenn so eine unerwartete Zahlung eine Last für jedes Budget ist.

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          • Friedhard Pfeiffer
            Erfahrener Benutzer
            • 03.02.2006
            • 5079

            #6
            RE: Vater aus dem Familienbuch austragen

            Das Ganze ist doch gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB - im 4. Buch, 2. Abschnitt, 2. Titel, klar geregelt. Die Vorschriften hier zu wiederholen, wäre zu weit führend. Soviel jedoch, dass Anfechtungsfristen zu beachten sind:
            Danach kann ein Vater die Vaterschaft [n u r ] binnen zwei Jahren gerichtlich anfechten. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte, also der zum Vater "Gestempelte", von dem Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
            Ein Kind kann die Vaterschaft nach dem Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten. In diesem Fall beginnt die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit und nicht vor demZeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.

            Mit freundlichen Grüßen
            Friedhard Pfeiffer

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            • seitsche
              Neuer Benutzer
              • 26.09.2007
              • 4

              #7
              Vielen lieben Dank!
              Das hilft mir weiter.

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              • mumof2
                Erfahrener Benutzer
                • 25.01.2008
                • 1347

                #8
                Hallo,
                also für die Schulden des angeblichen Vaters müßte das Kind nicht zahlen. Nur wenn eine Bürgschaft oder der Kreditvertrag (mit-)unterschrieben wurde. Bei einer Erbschaft, zu der auch die Schulden gehören, gibt es eine Frist, in der man sich über die Höhe der Erbschaft/ Schulden informieren kann und die Erbschaft dann innerhalb der Frist ausschlagen muß!
                Das einzige was passieren kann, ist daß das Sozialamt einen Teil der gezahlten Gelder vom Kind wiederbekommt.

                Wie eine solche Streichung geht, weiß ich aber nicht. Möglicherweise ist auch ein "negativer"Vaterschaftsnachweis mit Bluttest erforderlich. Mal beim Standesamt nachfragen.

                Viele Grüße
                mumof2
                Viele Grüße
                mum of 2

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