Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • rosaria
    Benutzer
    • 24.07.2007
    • 10

    Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem Onkel meines Mannes.

    Hier ist zu lesen, warum das so schwierig ist:

    Wie ein nichteheliches Kind finden, von dem man nur weiß, dass es es gibt?

    Es handelt sich um ein uneheliches Kind seines Großvaters, von dem keine Daten bekannt sind.

    Folgendes kam mir aus Anlass eines Todesfalls in der Familie in den Sinn:

    In Hessen, vielleicht auch woanders, erhalten die Hinterbliebenen nach einem Todesfall einen Fragebogen, den sie ausfüllen und über das Ortsgericht an das Amtsgericht zurückgeben. Angaben über mögliche Erben, den Nachlass usw. sind zu machen. Diese Praxis gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert.

    Die Sterbefallsanzeigen müsste es doch in den Archiven noch geben. Da damals ein Vormund der ehelichen Kinder auch etwas über das uneheliche Kind wusste, kann es sein, dass dieses Kind in der Sterbefallsanzeige (oder in Vormundschaftsakten) auftaucht.

    Das alles müsste sich in 1945 abgespielt haben, als die Nachricht vom Tod des Großvaters kam.

    Wer hat schon Mal, z. B. im Staatsarchiv Marburg, da müssten heute die Akten des damaligen Amtsgerichts sein, nach solchen Akten gesucht?

    Wie geht man da vor?

    Vielen Dank für Eure Tipps.

    rosaria

  • #2
    RE: Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

    Original von rosaria
    In Hessen, vielleicht auch woanders, erhalten die Hinterbliebenen nach einem Todesfall einen Fragebogen, den sie ausfüllen und über das Ortsgericht an das Amtsgericht zurückgeben. Angaben über mögliche Erben, den Nachlass usw. sind zu machen. Diese Praxis gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert.
    Hallo rosaria,

    erhalten die Hinterbliebenen in jedem Fall diesen Fragebogen? (ich hab noch nie etwas davon gehört)

    Mein Großvater starb 1959 in Fulda. Keiner der Verwandten, die ich jetzt auf die Schnelle abgefragt habe, kann sich an so einen Fragebogen erinnern

    Schönen Gruß
    Marlies

    Kommentar

    • liseboettcher
      • 26.03.2006
      • 696

      #3
      RE: Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

      Ich kann mir nur vorstellen, dass beim Nachlassgericht ein Testament hinterlegt war und vom Gericht für den Erbfall und die Testamentseröffnung ein solcher Fragebogen benötigt wurde. Oder es hatten Verwandte einen Erbschein beantragt, ohne den man ja auch kein Konto auflösen oder das Erbe verteilen kann. Ich weiß nur, das die Finanzämter Fragebogen verschicken, um eine Übersicht über die Erbmasse zu erlangen, die kontoführende Bank erfährt vermutlich in jedem Fall vom Tode des Kontoinhabers und "rückt" nichts mehr raus.Vielleicht hatte der uneheliche Vater den Sohn namentlich im Testament erwähnt? Ansonsten habe ich von solchen Fragebögen auch nie gehört, weiss nur, dass sich jeder melden muss, wenn er vom Tode eines Vorfahren erfährt und erben möchte.

      Kommentar

      • rosaria
        Benutzer
        • 24.07.2007
        • 10

        #4
        RE: Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

        Meine Tante hat in den sechziger Jahren im Bürgermeisterbüro unserer Gemeinde gearbeitet. Damals waren die Bürgermeister zugleich Ortsgerichtsvorsteher. Da ihr Chef keine Lust dazu hatte, hat sie immer einige Tage nach der Beisetzung die Fragebögen versandt und dann ggf. mit den Hinterbliebenen ausgefüllt.

        Darin sind Angaben zu machen über die Hinterbliebenen, evtl. vorhandene Grundstücke, Erbverträge, Testamente, Vormundschaften.
        Das Ganze ist eine Grundlage für die Arbeit des Amtsgerichts: Falls noch Erben zu ermitteln sind, für das Grundbuchamt, für das Vormundschaftsgericht.

        Als jetzt mein Schwiegervater verstorben ist, haben wir auch so einen Fragebogen bekommen.

        Die Information, dass dies in Hessen schon langjährige Praxis ist, habe von der HP des Hessischen Staatsarchivs.

        Hier: http://www.staatsarchiv-marburg.hess...isplayIndex=10

        Bereitsstellung von Findmitteln zu Amtsgerichtsbeständen

        fand ich die Information.

        rosaria

        Kommentar

        • liseboettcher
          • 26.03.2006
          • 696

          #5
          RE: Sterbefallsanzeige - eine Möglichkeit?

          Ja, Rosaria, wenn das in Hessen so ist, dann besteht vermutlich die Möglichkeit, den gesuchten unehelichen Sohn zu finden. Vielleicht weiß auch ein Vormundschaftsgericht den Namen, denn er müßte ja evtl. Unterhalt bezahlt haben? Vielleicht kann man auch den zuständigen Pfarrer befragen, er wird zwar keinen Namen nennen, doch evtl. kann er den Betreffenden informieren, er möge sich melden? Weißt Du denn den Ort, wo das Kind geboren war?
          Meines Großvaters unehelicher Sohn bekam übrigens nach dem Tode der Ehefrau mit Zustimmung der erwachsenen ehelichen Kinder den Familiennamen übertragen. Versuchen würde ich es auf alle Fälle, über das Gericht an die Daten heranzukommen. Viel Erfolg! Lise

          Kommentar

          Lädt...
          X