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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gelöst Benötige Hilfe beim entziffern


Markus Wilke
08.06.2011, 10:00
Quelle bzw. Art des Textes: unbekannt
Jahr, aus dem der Text stammt: 1866
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Pyrmont (Fürstentum Waldeck)


Hallo liebe Forengemeinde,

leider bin ich noch nicht so gut im lesen der Handschriften von damals.
Ich kann immer nur einzelne Wörter erkennen.

Kann mir jemand sagen, um was es sich handelt?

P.S. ist die Rückseite des Schreibens.

Viele Grüße
Markus

Michael
08.06.2011, 10:39
http://schildersmilies.de/schilder/hallo.gif Markus,

Darlegung darüber, daß in Wahrheit bei einer damaligen
Berechnung die fragl.[iche] Zinsquote auf den Verklagten fällt,
abgesehen von der Frage, ob dieser sich eine solche Reparti-
tion gefallen zu laßen beruht.
Sonach hat Verklagter mit Erfolg die rechtliche und __
Begründung der Klage bestritten.
Abschrift geht beiden Theilen in __ zu. V. R. M.
Pyrmont den 26. Mai 1866.
Fahr Gericht 3.

Markus Wilke
09.06.2011, 16:24
Vielen Dank schon einmal für die 2. Seite.

Kann mir jemand auch bei der 1. Seite helfen.

Wo kann ich das Lesen dieser Schrift besser lernen.
Über Tipps würde ich mich freuen.

Gruß
Markus

Xtine
09.06.2011, 17:57
Wo kann ich das Lesen dieser Schrift besser lernen.
Über Tipps würde ich mich freuen.


Hallo Markus,

schau mal hier: gesammelte Linktipps - Deutsche Schriften lesen (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=9596)
oder hier: Wichtige Literatur zum Thema Transkription (http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=1203)

Am besten lernst Du auch die Schrift zu schreiben, was Du schreiben kannst, kannst Du auch besser lesen :wink:



Seite 1:

In Sachen
der Zehnt...... der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
derselben, Lehns Kosta(?) daselbst, Klägers
gegen
den ............ Hinrich v. d. Heyde(?) zu Neersen, Verkl(äger???)
........... am 2 Fl(?) 22 x(Kreuzer??)..............

Bescheid
Nachdem somehr(??) Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Act
abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
Zur Motivierung dieses Urtheils wird noch folgendes hervorgehe..
der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
Verklagten zu Zahlung von 2 FL(??) 22x(?) 2d(??) soll dadurch entstanden
sein, daß Käger diesen Betrag als ..... von der Gegenseite geschuldet
zweijährig Zinsertr von verschiedenen Sch....... angegeben. Der....
zu in summa 528 Fl(?) welche von den Neersener Zehnt..lichtig
......heit sind, als nützlich ...... ..... für den Verklagten ..........
also in der Absicht Mindererstattung zu verlangen, aus gelegt hat
Vers....... Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
gebliche unaufgetragenen Zahlung liberrirten(??). Nehmen wir nun
auch an, daß Letzterer Mitschuldner der .... belehns ........... ist
........... dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
Klage in keiner Weise Hergestellt, weshalb Verklagter zu D..
der von der C...... zu zahlenden 4% Zinsen g..... 1 ? 11? 1?
beizutragen hat.
Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
daß bei der Reputation der Zinsen auf die einzelnen Zehntensch....
tigen der Katastralbetrag(?) der ...... zehnt..... gewesenen Grund

Friederike
09.06.2011, 18:39
Hallo Markus,

ich mach mal den Anfang:

In Sachen
der Zehentpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier der Bevollmächtigte
derselben, Lehrer? Koster daselbst, Kläger
gegen
den Vollmeier Hinrich ... Heyte zu Neersen .....
..... am 2 ß 22 ... 2 d

Bescheid
Nachdem nunmehr Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
abzuweisen und die Kosten dieses Rechtsstreits zu tragen haben.
Zur Motivirung dieses ..... wird noch Folgendes hervorgehob[en]:
der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
Verklagten zur Zahlung von 2 ß 22 ... 2 ... soll dadurch entstanden
sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldete
zweijährige Zinsrate von verschiedenen ..... angegebenen Darlehe[n]
zu in Summa 528 ß, welche von den Neersener Zehentpfichtigen
....heit sind, als nützliche ..... ..... für den Verklagten .....

bis hierhin vorerst

Kunzendorfer
09.06.2011, 21:15
Hallo,

ich darf bei den Damen anschließen:

In Sachen
der Zehntpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
derselben, Lehns Kosta daselbst, Klägers
gegen
den Volleneier Hinrich v. d. Heyde zu Neersen, Verklagten
Forderung von 2 x 22 x 20 x

Bescheid
Nachdem hernache Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
Zur Motivirung dieses Bescheids wird noch folgendes hervorgehob
der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
Verklagten zur Zahlung von 2 x 22 x 2 x soll dadurch entstanden
sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldeten
zweijährigen Zinsrate von verschiedenen speciell angegeben Darlehen
zu in Summa 528 x welche von den Neersener Zehntpflichtigen
walorhiert sind, als nützlichen Geschäftsführer für den Verklagten wießend
also in der Absicht Mindererstattung zu verlangen, ausgelegt haben
Besontliche Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
gebliche unaufgetragene Zahlung liberrirten. Nehmen wir nun
auch an, daß Letzterer Mitschuldner der fragl. belehnscapitale ist
wiewohl dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
Klage in keiner Weise vorgestellt, weshalb Verklagter zur Nutzung
der von den Capitalen zu zahlenden 4% Zinsen gewes. 1 x 11 x 1 x
beizutragen hat.
Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
daß bei der Repartition der Zinsen auf die einzelnen Zehntpflich
tigen der Katerstralbetrag der früher zehntpflichtigen gewesenen Grund




Beim Namen des Verklagten bin ich mir aber nicht ganz sicher.


LG

Kunzendorfer

Kögler Konrad
10.06.2011, 00:36
Kleine Verschlimmbesserungen


In Sachen
der Zehntpflichtigen der Gemeinde Neersen, hier des Bevollmächtigten
derselben, Lehns Kosta daselbst, Klägers
gegen
den Vollmeier Hinrich v. d. Heyde zu Neersen, Verklagten
Forderung von 2 fl 22 x 2 den

Bescheid
Nachdem nunmehr Verklagter um Bescheid gebeten, wird für
Recht erkannt, daß Kläger mit der Klage in angebrachter Art
abzuweisen und die Kosten dieses Rechtstreits zu tragen haben.
Zur Motivirung dieses Urtheils wird noch folgendes hervorgehoben:
Der in der Klage geltend gemachte Anspruch auf Verurtheilung des
Verklagten zur Zahlung von 2 fl 22 x 2 d soll dadurch entstanden
sein, daß Kläger diesen Betrag als eine von der Gegenseite geschuldete
zweijährige Zinsrate von verschiedenen speciell angegeben Darlehen
zu in Summa 528 fl welche von den Neersener Zehntpflichtigen
walorhiert? sind, als nützlichen Geschäftsführer für den Verklagten wießend?
also in der Absicht Wiedererstattung zu verlangen, ausgelegt haben
Wesentliche Voraussetzung vorliegender Klage ist des Vorhandensein
einer Schuld, von welcher die Klägerin den Verklagten durch die an
gebliche unaufgetragene Zahlung liberrirten. Nehmen wir nun
auch an, daß Letzterer Mitschuldner der fragl. Darlehnscapitale ist
wiewohl dis verklagterseits bestritten wird - so ist doch in der
Klage in keiner Weise klargestellt, weshalb Verklagter zur Deckung
der von den Capitalen zu zahlenden 4% Zinsen gerade 1 fl 11 x 1 d
beizutragen hat.
Wenn Klägerseits bei der neuerlichen Verhandlung behauptet wurde
daß bei der Repartition der Zinsen auf die einzelnen Zehntpflich
tigen der Katastralbetrag der früher zehntpflichtigen gewesenen Grund

Gruß Konrad

Kögler Konrad
10.06.2011, 00:45
Darlegung darüber, daß in Wahrheit bei einer damaligen
Berechnung die fragl.[iche] Zinsquote auf den Verklagten fällt,
abgesehen von der Frage, ob dieser sich eine solche Reparti-
tion gefallen zu laßen braucht.
Sonach hat Verklagter mit Erfolg die rechtliche und factische?
Begründung der Klage bestritten.
Abschrift geht beiden Theilen in vim publ(icationis) zu. V. R. M.

Gruß Konrad