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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : gelöst Übergabe Wittib an Tochter 1804


kornmandl
03.06.2011, 10:51
Quelle bzw. Art des Textes: Übergabe
Jahr, aus dem der Text stammt: 1804
Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberpfalz


Bitte korrekturlesen bzw. ergänzen,
ich lese:

A[nn]o 1804 Kauf zu 150fl und 4 Beyr[ische] Thaller
Leykauf

Die vom Michael Kick, vulgo Max gewesenen Hofmarchs
Unterthann hier zu Pirk seel[ig] hinterlassene Wittib Anna
hat unter Beystandsleistung ihres Bruders Peter Konitz Lein-
weberm[eisters] daselbst die Grichtl[iche] Bekanntnuß abgelegt,
daß Sie aufrecht, und Redlich verkauft und zukaufen ge-
geben habe der Arbeitsamen ihrer jüngeren Tochter Mar-
gareta Kickin, noch ledigen Stands, unter Beystands Lei-
stung des Adam Paulus exxfaligen Leinweberm[eister] hir-
orts, näm[lich] die vom Erblasser und der Wittib unterm
6. May a[nn]o 1791 erkauft worden Behausung alhier nebst
einem Gärtl und Backofen, so der hiesigen Hofmarch mit
der jurisdcition 1fl Walburgä und Michaelis Züns
1ne Fastnacht Hennen, 4 Klafter Holzhauen, 8 Tag
Manns- und 8 Tagweiber Scharwerch, dann dem Boten-
gehen, so offt es die Ordnung erfordert, wo die erste
Meillwegs umsonst zuverrichten kommet, für die weitere
aber -fl 6xr Lohn verrichtet wird, wie auch dem
10ten Gulden Handlang unterworfen ist, mit dereingab
1es Crucifix, 1es Bilds, 1es Tisch, und 1es Schubkares,
dann was sonst Nagl und Band haltet, von einer
rechts abgeschlossene und vom Erblasser noch in seinen
Lebszeiten bestimmt worden Summa Geldes ad Ein
Hundert und fünfzig Gulden, dann 4 Beyrische
Thaller die welchen Kaufschilling die Käuferin auf
nächstkommende Walburgä 100fl baar zuerlegen, die
übrigen 50fl aber als ein Heutatgut abzuziehen
hat, so daß der Kaufschilling auf einmal gutge-
macht werde.
Die Käuferin verbündet sich dabey, daß Sie ihrer ver-
kaufenden Mutter in der Wohnstuben den Holz- und

mit bestem Dank im Voraus
kornmandl

Kögler Konrad
04.06.2011, 00:52
Alles richtig

nur: ebenfaligen
vor (= für) einer rechts abgeschlossene und vom Erblasser noch in seinen
Lebszeiten bestimmt worden Summa Geldes ad Ein
Hundert und fünfzig Gulden, dann 2 Beyrische

Das sind 3 mal keine Vierer (4), sondern Zweier (2)
Vergleiche 1804 und die Zahlen am Rand.

Gruß Konrad

kornmandl
04.06.2011, 10:25
Besten Dank Konrad
arbeite gerade an der Seite 2, schwierig!
Gruß aus dem Steinwald
kornmandl