Dodola
02.06.2011, 21:05
Hallo, hallo,
kann jemand die markierten Stellen in den angehängten Dokumenten entziffern?
Seite 50
Sahra, Franciska, Liedchen, Betrha …. Geschwister … zu Stettin
Seite 53
§4 Käuferin gestattet den Verkäufern in der jetzt von denselben innehabenden Wohnung bis zum 1. Januar 1885 unentgeltlich zu wohnen. …. ist den Verkäufern gestattet.
Danke für die Hilfe
Mokosza
kann jemand die markierten Stellen in den angehängten Dokumenten entziffern?
Seite 50
Sahra, Franciska, Liedchen, Betrha …. Geschwister … zu Stettin
Seite 53
§4 Käuferin gestattet den Verkäufern in der jetzt von denselben innehabenden Wohnung bis zum 1. Januar 1885 unentgeltlich zu wohnen. …. ist den Verkäufern gestattet.
Danke für die Hilfe
Mokosza