Konni
11.10.2009, 13:21
Düsseldorfer Amtsblatt 1857
Dem Barbirer Hermann Hölscher ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chrirurgischen Hülfsleistungen zu Goch auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Hermann Lohscheid ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Mülheim a. d. R. auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Emanuel Heipertz zu Klein Heipertz Gemeinde Merscheid ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen daselbst auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Servatius Sang zu Oedt ist die Erlaubniß zur Ausführung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen daselbst auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Friedrich Küpper ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Duisburg auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Adam Hubert Zabel ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Jüchen auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Johann Koerber ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Crefeld auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Peter Küppers ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Wevelinghoven auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Hermann Hölscher ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chrirurgischen Hülfsleistungen zu Goch auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Hermann Lohscheid ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Mülheim a. d. R. auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Emanuel Heipertz zu Klein Heipertz Gemeinde Merscheid ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen daselbst auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Servatius Sang zu Oedt ist die Erlaubniß zur Ausführung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen daselbst auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Friedrich Küpper ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Duisburg auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Adam Hubert Zabel ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Jüchen auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Johann Koerber ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Crefeld auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.
Dem Barbirer Peter Küppers ist die Erlaubniß zur Ausübung der kleinen chirurgischen Hülfsleistungen zu Wevelinghoven auf jedesmalige besondere Anordnung einer als Wundarzt approbirten Medizinal-Person ertheilt.