Neues Personenstandsgesetz - Frage zu Gebühren

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • syltstrand
    Benutzer
    • 02.04.2008
    • 88

    Neues Personenstandsgesetz - Frage zu Gebühren

    Hallo,
    ich habe in Berlin 2007 einen Sammelumlauf bei den Bezirksämtern über das BA Kreuzberg gestartet und dafür €50,- bezahlt. Jetzt meldet sich das Standesamt Lichtenberg mit der Info, dass dort meine gesuchte Urkunde vorrätig ist. Allerdings soll ich dafür nun noch einmal € 30,- bezahlen, weil ja seit 2009 das neue Personenstandsgesetz gilt. Kann das sein? Ich habe meine Anfrage doch 2007 gestartet und die Gebühr im vorhinein bezahlt.
    Viele Grüße Carsten
  • Dorothea
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2008
    • 1415

    #2
    Hallo Carsten,
    vermutlich bist Du der Erste hier mit dieser Erfahrung, auf jeden Fall der Erste, der darüber berichtet. Ich denke, die 30.-€, die Du nun noch zusätzlich bezahlen sollst, beziehen sich darauf, dass das Ereignis, das Du hier dokumentiert bekommen sollst, nunmehr ein "Archivfall" geworden ist, also eine Geburt betrifft, die länger als 110 Jahre zurückliegt, eine Ehe, die länger als 80 Jahre zurückliegend ist oder einen Todesfall, der länger als 30 Jahre zurückliegt. Das heißt, dass theoretisch diese Unterlagen schon im Landesarchiv Berlin lagern würden, nur aus logistischen Gründen dies noch nicht umgesetzt wurde. Die Standesämter erledigen die Anfragen noch, müssen aber dafür die Archivgebühr kassieren, die sonst das Archiv einfordern würde. Hier wurde im Forum bereits darüber berichtet, dass man für diese 30.--€ allerdings das Recht hätte, bis zu fünf Urkunden innerhalb eines Jahres zu diesem Standesamtsbereich zu erhalten. Vielleicht hast Du ja noch andere Ereignisse, die dort stattgefunden haben?
    Grüße Dorothea -

    Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
    --------------------------------------------------------



    Kommentar

    • Gerda
      Erfahrener Benutzer
      • 22.07.2004
      • 132

      #3
      Hallo Carsten,

      zunächst würde ich prüfen, wofür genau die 50,-- € gezahlt worden sind. Wenn du das nicht schon weiß, fragt beim Standesamt nach. Ebenso würde ich nachfragen, was konkret es mit den erneuten/erhöhten Gebühren i.H. von 30,-- € auf sich hat.

      @ Dorothea,
      es macht für mich keinen Sinn, eine (erneute?) Gebühr für einen Antrag zu erheben bzw. zu zahlen, der 2 Jahre vor Inkrafttreten eines geänderten Gesetzes und evtl. damit verbundenen Gebührenordnung gestellt wurde.

      Viele Grüße
      Gerda

      Kommentar

      • syltstrand
        Benutzer
        • 02.04.2008
        • 88

        #4
        So, hab mich heute mit der Amtsleiterin auf 7 Euro geeinigt. Ist wohl ein Grenzfall. Meiner Meinung nach müsste ich gar nichts zahlen, da die 50 Euro alles beinhalteten. Aber besser 7 als 30!

        Kommentar

        • Dorothea
          Erfahrener Benutzer
          • 01.03.2008
          • 1415

          #5
          Hallo Carsten,
          ich freue mich für Dich, dass Du an eine Amtsleiterin geraten bist, die mit sich handeln ließ. Ja, ich würde auch sagen, dass der Fall ein Grenzfall ist. Denn die 50.--€, die Du schon zuvor bezahlt hast, waren ja eine Gebühr dafür, dass Du erst einmal wissen wolltest, wo das Ereignis stattgefunden hat, dafür wurde also in diversen StÄ nachgeforscht, bis man fündig wurde. Das allein ist schon "ein teurer Spaß", aber bringt Dich ja nun weiter. Dass Dein Fall nun gleichzeitig inzwischen ein Archivfall wurde, ist eine andere Geschichte, für die dann theoretisch zusätzlich die 30.--€ fällig wären. Aber es ist gut so, dass es auch abweichend von der Theorie eine verträgliche Lösung gegeben hat. Gut zu wissen!
          Freue Dich über Deine teure Fundsache, auf die Du so lange warten mußtest, das allein rechtfertigt ja schon Schmerzensgeld
          Grüße Dorothea -

          Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
          --------------------------------------------------------



          Kommentar

          • Apoplexy
            Erfahrener Benutzer
            • 31.01.2009
            • 242

            #6
            Zitat von syltstrand Beitrag anzeigen
            Hallo,
            ich habe in Berlin 2007 einen Sammelumlauf bei den Bezirksämtern über das BA Kreuzberg gestartet und dafür €50,- bezahlt. Jetzt meldet sich das Standesamt Lichtenberg mit der Info, dass dort meine gesuchte Urkunde vorrätig ist. Allerdings soll ich dafür nun noch einmal € 30,- bezahlen, weil ja seit 2009 das neue Personenstandsgesetz gilt. Kann das sein? Ich habe meine Anfrage doch 2007 gestartet und die Gebühr im vorhinein bezahlt.
            Viele Grüße Carsten
            Hallo Carsten,

            Dieser erste Sammelumlauf, dazu hatte ich auch mal das "Angebot" bekommen, und ich glaube das könnte ähnlich wie bei mir gewesen sein.
            Ich wußte nicht in welchem der 12 (?) Standesämter in Berlin die Urkunde liegt welche ich suchte, und mit wurde angeboten über die LABO- Berlin (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) einen Suchantrag für alle 12 (?) Standesämter zu starten.

            Ich hab das damals nicht gemacht, aber ich denke das könnte dasselbe sein. Somit hast du wohl damals 50,-Euro nur dafür bezahlt.

            Und vermutlich wurde die gesuchte Urkunde nun lokalisiert, und um diese zu erhalten, zahlst du erneut 30,-Euro, weil es wohl zwei verschiedene Arbeitsgänge sind.
            Wenn das so ist, ist das wohl ok... aber frag einfach mal nach ob im ersteren nicht das Geld für die Zusendung des Dokumentes enthalten war. Sicher ist sicher. :-)

            Schau auch mal hier: Gebühr für Archivfälle nach neuem Personenstandsgesetz
            http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=22002
            Viele Grüße,
            APOplexy


            "Träume verwehn, wenn niemand da ist, der sie träumen will." Rio Reiser

            Kommentar

            • Apoplexy
              Erfahrener Benutzer
              • 31.01.2009
              • 242

              #7
              Ups...man sollte wohl alle Beiträge lesen bevor man antwortet. *pfeif*
              Ich war ja viel zu spät... und es hat sich schon erledigt.

              Sorry
              Viele Grüße,
              APOplexy


              "Träume verwehn, wenn niemand da ist, der sie träumen will." Rio Reiser

              Kommentar

              Lädt...
              X