Hallo!
Ich habe am Montag zwei Sterbeurkunden bei einem Standesamt angefordert und mich gefreut, dass sie schon heute in der Post waren.
Nun aber hielt die Freude nicht lang an ...
Unter den Urkunden steht "... Dieser Bildabzug enthält keinen Randvermerk. ..."! Ich habe die Urkunden aber mit inkl. Randvermerke angefordert!
Nun habe ich eine Email ans Standesamt geschrieben und denen erklärt das ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, das ich jeweils eine vollständige Kopie aller Randvermerke der Sterbeurkunden wollte.
So und nun kam die Antwortmail:
Was will der gute Mann mir nun sagen? Randvermerke sind was anderes als Hinweise ... die Randvermerke würden mit drauf stehen (obwohl unten steht das sie fehlen
) und die Hinweis haben sie abgedeckt!? Und warum muss dieser Hinweisteil "Registerrechtlich" abgedeckt werden?
Bevor ich auf diese Email antworte, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir eure Meinung dazu sagen könntet.
Gruß
Daniela
Ich habe am Montag zwei Sterbeurkunden bei einem Standesamt angefordert und mich gefreut, dass sie schon heute in der Post waren.
Nun aber hielt die Freude nicht lang an ...
Unter den Urkunden steht "... Dieser Bildabzug enthält keinen Randvermerk. ..."! Ich habe die Urkunden aber mit inkl. Randvermerke angefordert!

So und nun kam die Antwortmail:
Randvermerke würden im Eintrag erscheinen, bzw. wären in die Urkunde eingearbeitet.
Sogenannte Hinweise befinden sich, soweit in alten Einträgen überhaupt vorhanden unterhalb der Unterschrift im Hinweisteil. Dieser Hinweisteil muß beim Kopieren registerrechtlich abgedeckt werden und dient für die Beglaubigungsunterfertigung.
Hinweise können z.B. sein: Eheschliessungsdaten der Eltern.....
Diese Hinweise nehmen an der Beweiskraft nicht teil.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Sogenannte Hinweise befinden sich, soweit in alten Einträgen überhaupt vorhanden unterhalb der Unterschrift im Hinweisteil. Dieser Hinweisteil muß beim Kopieren registerrechtlich abgedeckt werden und dient für die Beglaubigungsunterfertigung.
Hinweise können z.B. sein: Eheschliessungsdaten der Eltern.....
Diese Hinweise nehmen an der Beweiskraft nicht teil.
Wir bitten um Kenntnisnahme.

Bevor ich auf diese Email antworte, wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir eure Meinung dazu sagen könntet.
Gruß
Daniela
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