Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 28. December 1838
Dem Schumachergesellen Friedrich Wilhelm Alexander Thur aus Berlin ist das demselben von dem Königlichen Polizei-Präsidium daselbst unterm 9. Januar d. J. ausgestellte, bis zum 1. October 1842 innerhalb der deutschen Bundesstaaten gültige, zuletzt am 28. November d. J. von der Polizeibehörde zu Osnabrück zur Reise über Buer nach Stadthagen visirte Wanderbuch mit mehreren anderen Papieren, als Militairfreischein, Lehrbrief, Taufschein und seiner Mutter Taufschein, angeblich am 2. d. M. in einer Herberge zu Holzhausen, Kreises Lübbecke, abhanden gekommen.
Das gedachte Wanderbuch wird hierdurch für ungültig erklärt und der etwaige Finder aufgefordert, solches an die nächste Polizeibehörde abzuliefern
Minden den 17. December 1838
Dem Schumachergesellen Friedrich Wilhelm Alexander Thur aus Berlin ist das demselben von dem Königlichen Polizei-Präsidium daselbst unterm 9. Januar d. J. ausgestellte, bis zum 1. October 1842 innerhalb der deutschen Bundesstaaten gültige, zuletzt am 28. November d. J. von der Polizeibehörde zu Osnabrück zur Reise über Buer nach Stadthagen visirte Wanderbuch mit mehreren anderen Papieren, als Militairfreischein, Lehrbrief, Taufschein und seiner Mutter Taufschein, angeblich am 2. d. M. in einer Herberge zu Holzhausen, Kreises Lübbecke, abhanden gekommen.
Das gedachte Wanderbuch wird hierdurch für ungültig erklärt und der etwaige Finder aufgefordert, solches an die nächste Polizeibehörde abzuliefern
Minden den 17. December 1838
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