Wast - Auskunft nur für direkte Linien?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • emma2412
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 457

    Wast - Auskunft nur für direkte Linien?

    Hallo,
    ich habe vor ca. 2 Monaten einige Anfragen bei der WAst Berlin abgeschickt, meine Großväter und drei meiner Großonkel (Brüder meiner Oma).
    Heute bekam ich zwei Briefe betreffend meiner Urgroßonkel betreffend der Datenschutzbestimmungen. Demnach dürfen DAten nur an die Kriegsteilnehmer selbst, an Behörden oder an die hinterbliebenen Familienangehörigen übermittelt werden, es sei den, es liegt eine VOllmacht des Wehrmachtangehörigen oder der Hinterbliebenen vor.

    Jetzt frage ich mich, bekomme ich nur für die direkte Linie Auskunft, wisst ihr da etwas näheres? Alle drei Urgroßonkel sind vor meiner Geburt gestorben, nur von gibt es eine Tochter, die auch für mich erreichbar ist und wo eine Vollmacht wahrscheinlich zu bekommen ist.

    Da es Standesämter in Österreich erst am 1938 gibt, habe ich von meinen Großonkel auch kaum Dokumente, nur Kirchenbucheintragungen. Von meiner schon verstorbenen Oma habe ich aber alles an Dokumenten.

    Mit Hinterbliebenen sind ist wohl nur die direkte Linie gemeint, oder? Sonst konnte mir eventuell meine Mutter (die Nichte der erwähnten Herren) eine Vollmacht geben?

    Über einen Rat, wie ich da vorgehen soll, würde ich mich sehr freuen.
  • Marlies

    #2
    RE: Wast - Auskunft nur für direkte Linien?

    Hallo emma,

    wenn Du den Nachweis erbringst, dass Du der/die nächste noch lebende Angehörige bist, ists kein Problem
    wir haben das Thema hier schon einmal behandelt: Wehrmachtsauskunftstelle - Erfahrung mit der WASt: Kosten? Dauer?

    unter anderem steht dort:

    Sehr geehrte....

    aus Anlass von Einzelfällen gilt ab sofort eine restriktive Auslegung des § 6 (Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs) der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle (WASt) vom 29.04.1994, die vom Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin angeordnet worden ist.

    Danach muß der Betroffene bzw. wenn er verstorben ist, der nächste noch lebende Angehörige (Ehegatte, falls verstorben, Abkömmlinge ersten Grades) seine Einwilligung zur Auskunftserteilung geben.

    Aus diesem Grund bitte ich Sie um entsprechende Einwilligung innerhalb der nächsten 6 Wochen. Andernfalls dürfen wir Ihnen keine Auskunft über Name und Geburtsdatum/ort erteilen.

    Du wirst also um eine Vollmacht der Tochter des Urgroßonkels nicht herumkommen

    Viel Erfolg!
    Marlies

    Kommentar

    • emma2412
      Erfahrener Benutzer
      • 12.10.2007
      • 457

      #3
      Hallo und danke für die Antwort.

      Die eine Vollmacht wird wohl kein Problem sein. Und bei den beiden andren Großonkel werde ich dann also keine Auskunft bekommen, schade ;( Meine Mutter (Nichte) bzw. ich (Großnichte) sind ja nicht 1. Grades verwandt, wenn ich das jetzt richtig verstehe.

      Kommentar

      • Marlies

        #4
        Hallo emma,

        wenn Du den Nachweis erbringen kannst, dass Du der/die nächste noch lebende Angehörige bist, (wäre aber in Deinem angesprochenen Fall Deine Mutter als Nichte) dann klappts. Probiers einfach mit einer Vollmacht Deiner Mutter und lege überzeugend klar (falls möglich, mit Urkunden) dass außer Deiner Mutter und Dir niemand mehr als "Nachkomme" lebt.

        Viel Glück!
        Marlies

        Kommentar

        • emma2412
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 457

          #5
          Du hast Recht, einen Versuch ist es wert. Meine Mutter gibt mir die Vollmacht sicher und dann kopiere ich alles zusammen, was ich habe.

          Danke!

          Kommentar

          Lädt...
          X